Google und die EU: Sind Kartellstrafen der richtige Weg?

4,3 Milliarden Euro hat EU-Wettbewerbskommissarin Margrethe Vestage gegen Google der Tage verhängt. Gesamt schuldet Google der EU rund 6,7 Milliarden EU. 2,4 Milliarden resultieren aus dem vorigen Jahr, wonach Google seine Vorherrschaft in der Suche von Inhalten bei Shops “mißbraucht” hätte.

Dieser Geldsegen kommt unmittelbar den EU-Mitgliedstaaten zu Gute, denn es senkt ihre jährlichen Beitragskosten. Dies meint, die Netto-Zahler der EU profitieren aus solchen Strafen am meisten. Manch böse Zunge mag dahinter ein Geschäftsmodell vermuten.

Worin bestand nun der Vorwurf der EU gegen Google dieses Jahr? Kern des Vorwurfes ist es, dass Google zu erfolgreich sei, dadurch eine marktbeherrschende Stellung inne habe, die dann zu Mißbrauch und unfaire Praktiken geführt habe.

Google habe sich nicht wie ein Wohlfahrtsverband verhalten, so könnte man die EU interpretieren und so sollte man es auch interpretieren. Man stellt erstaunt fest, der Wolf ist ein Wolf und reißt Schafe.

Diesmal erkennt die EU im kostenlosen, erfolgreichen, opensource Betriebssystem Android, welches auf rund 80% der Handies läuft, einen Mißbrauch und unfaire Praktiken.

Ergänzend anmerken muss man, was die EU weiters neben der Erfolgreicheit von Google ausblendet: Die Freiheit, die Wahlentscheidung. Niemand zwingt die Hersteller oder auch die Konsumenten Google zu verwenden. Es geschieht freiwillig. Keine Strafe, kein Gerichtsverfahren droht, wenn ich Google verwende.

Es ist auf sehr fundamentale Weise eine individuelle, persönliche Entscheidung. Mehr noch: Niemand hindert mich, ein besseres Google zu machen. Freilich nicht in Europa, denn da erschweren die Rahmenbedingungen, dass effektiv eine Alternative zu Google überhaupt entstehen kann.

Darin lieg das eigentliche Problem und es ist daher weniger ein Problem mit Google als mit der EU und die zunehmende Einschränkung der freien Marktwirtschaft und Freiheit in Europa.

Was wirft die EU nun Google konkret vor? Google will, dass ein Paket von 11 Apps mit dem Betriebsystem von den Herstellern von Handies mitinstalliert wird. Das sei unfair, so die EU. Weiters stört die Behörde die sogenannte Antifragmentierungsvereinbarung, wonach Hersteller von Geräten mit Google-Diensten nicht gleichzeitig Smartphones mit abgewandelten Android-Versionen verkaufen dürfen.

Dass Google selber der “good citizen” sei, wie auch Facebook und andere Größen gerne immer behaupten, kann getrost als PR-Sprech-Bla-Blub abgehackt und zur Seite gelegt werden. Sie alle betreiben Lobbyismus für ihre wirtschaftliche Interessen, die sie hinter anderen, meist hehren und moralisch hoch stehenden wie einwandfreien Ziele verbergen: Mehr Demokratie, mehr Mitsprache etc. pp. Die daraus resultierenden Widersprüche und double standards interessieren hier für den Moment nicht.

Auch interessieren nicht die inneren Widersprüche der EU-Argumentation, denn erst vor zwei Jahren hat sie das Bankenkartell gerettet und bei der Auto-Industrie zeigt sie sich ebenfalls eher verhalten und unfaire, marktverzerrende Praktiken finden sich in fast jeder Branche vor den Augen der Kartellwächter.

Schließlich, die EU selber verzerrt Marktverhältnisse durch ihre nicht gerade innovations- und zukunftsorientierte Subventionspolitik. Auch dies soll hier zur Seite gelegt werden.

 

Nutzen Kartellstrafen?

 

Die Fragestellung lautet eher: Sind solche Strafen sinnvoll und wirksam? Google kann solche Strafen leicht aus dem Bargeldreserven finanzieren und wird in Folge genau nichts an der als unfair erachteten Geschäftspraxis ändern, weil es schlicht und einfach nicht nur das Geschäftsmodell von Google, sondern jeder Plattformökonomie ist.

Sieht man sich den Effekt von Kartellstrafen an, so tendiert dieser eher gegen Null. Grund, warum es Stimmen in der EU gibt, die wollen, dass zur Kartellstrafe auch eine Haftstrafe über den Verantwortlichen verhängt wird.

Das funktioniert schon nicht beim Wirten um´s Eck, der sich einen Geschäftsführer mit Konzession mietet oder ein Blick in die Baubranche reicht, um zu wissen, funktioniert nicht. Und es ist auch auch nicht praktikabel, denn man kann eine Geldstrafe – ohne Gerichtsverfahren – mal sofort fällig stellen.

Anders aber verhält es sich jedoch, wenn es um eine konkrete Freiheitsstrafe, um Freiheitsentzug geht. Da ist ein Prozess unweigerlich. Und da gelten dann andere Gewichte und Maßstäbe, wie beispielsweise im Zweifel gilt die Unschuldsvemutung. Wirtschaftsrecht und Zivil- und Strafrecht sollte man aus guten Gründen nicht leichtfertig und grundsätzlich junktimieren.

Mit Strafen und noch mehr Bürokratie wie Wächtertum scheint man nicht durchzukommen noch etwas unterbinden oder verhindern zu können. Auf der Strecke bleiben Innovation und Zukunftskompetenz.

Die EU muss regelmäßig erfahren, dass die normative Kraft die freie Marktwirtschaft ist, die, will man sie nicht abschaffen, stets obsiegen und stets die inneren Widersprüche aufbrechen wird (Disruption).

Es liegt im Wesen der freien Markwirtschaft, dass sie Innovation als schöpferische Zerstörung und Disruption zum Marktvorteil sucht und daraus einen Monopolgewinn anstrebt. Dem ist nur beizukommen, indem man zu selben oder gleich besseren Regeln spielt.

Die Frage, die daher umtreiben sollte, lautet: Warum hat Europa kein Google, Amazon, Facebook oder Ebay?

Wäre die EU und Europa nicht besser beraten, endlich solche Rahmenbedingungen herzustellen, dass das nächste “Google”, der nächste globale Innovationsschub aus Europa kommt?

Wäre es nicht besser, solche Rahmenbedingungen herzustellen, dass man zumindest eine nachholende Entwicklung setzen kann, die die EU ebenfalls fast vollständig veschlafen hat?

Großes Feuer bekämpft man mit großem Feuer.