Universitäten und Hochschulen besorgt um ihre Zukunftsfähigkeit

Gegenwärtig werden im Land Baden-Württemberg die Eckpunkte der künftigen Hochschulfinanzierung verhandelt.

Eine neue Vereinbarung soll ab Januar 2021 den jetzigen Hochschulfinanzierungsvertrag ersetzen.

Jetzt schlagen die Rektorinnen und Rektoren in großer Übereinstimmung Alarm: Neue Entwicklungen lassen befürchten, dass sich die schwierige Finanzierungsituation aller Hochschularten weiter verschärfen wird.

Bisher haben die Hochschulen und Universitäten die gestiegenen Studierendenzahlen der vergangenen Jahre vor allem mit temporären Programmen und Zusatzbelastungen bewältigt.

Dadurch haben sich die Rahmenbedingungen für die Studierenden und die Forschung stetig verschlechtert und die Arbeitsbedingungen für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter deutlich erschwert.

Gleichzeitig sagen die Prognosen der Kultusministerkonferenz bis 2030 eine unvermindert hohe Nachfrage an Studienplätzen an den baden-württembergischen Hochschulen voraus.

Deshalb schlagen die Universitäten und Hochschulen unisono Alarm: Ohne ausreichende Finanzierung müssen spätestens im Jahr 2021 Einsparungen durch die Reduktion von Leistungen erfolgen, signifikante Qualitätseinbußen müssen dann in Kauf genommen werden. Dies bedeutet auch, dass Studienplätze in größerem Umfang zur Streichung anstehen könnten.

Um die klaffende Finanzierungslücke zu schließen, fordern die Spitzen der Rektorenkonferenzen das Land zu folgenden Maßnahmen auf:

  1. Die Erhöhung der Grundausstattung aller Hochschulen um mindestens 1.000 Euro je Studierendem und Jahr, unter anderem zur
    • Verbesserung der Betreuungsrelationen und Sicherung der Studienqualität,
    • Digitalisierung von Forschung und Lehre,
    • Verbesserung der Infrastruktur,
    • Finanzierung neuer Aufgaben, wie Innovation, Förderung der Gründerkultur, Weiterbildung, Transfer, Internationalisierung;
  2. Die Überführung der Ausbauprogramme in die Grundhaushalte der Hochschulen;
  3. Die jährliche Dynamisierung der Etats um drei Prozent zum Ausgleich der allgemeinen Kostensteigerung, insbesondere beim Personal, den die außeruniversitären Forschungsinstitute im Land bereits seit Jahren erhalten;
  4. Eine transparente und gerechte Weitergabe aller Mittel aus dem kürzlich zwischen Bund und Ländern geschlossenen „Zukunftsvertrag Studium und Lehre“ an die Hochschulen nach den vereinbarten vertraglichen Kriterien, ohne Sonderabzüge durch das Land:
  5. Hochschulautonomie beim Einsatz der Mittel, um die Hochschulen in der Weiterentwicklung ihres Studienangebots und ihrer gesellschaftsrelevanten Leistungen zu stärken.

Baden-Württemberg muss jetzt die Weichen für die Zukunft stellen“, sagte der Vorsitzende der Landesrektorenkonferenz der Universitäten, Prof. Dr. Bernhard Eitel. Wenn man nicht konsequent in die Universitäten und Hochschulen investiere, werde dies mittel- und längerfristig für das Land schmerzhafte Konsequenzen haben. Die Wirtschaftskraft sei zwar gegenwärtig hoch, könne das aber nur bei beständiger Innovationsleistung bleiben. „Hochqualifizierte Absolventen und Forschungsleistungen sind die Schlüsselfaktoren, um den anstehenden Strukturwandel zu bewältigen. Wenn die Landespolitik diese Aufgabe vernachlässigt, wird BadenWürttemberg in zwanzig Jahren auf der Empfängerseite des Länderfinanzausgleichs stehen.

Quelle/Sender: nosciencenofuture