Corona-“Hilfe”: Soloselbständige werden in Deutschland wie Terroristen verfolgt. Unfassbare Zustände wie der Verband der Gründer und Selbständigen Deutschlands e.V. meldet. Alleinerzieherin solle ins Gefängnis gesteckt werden, Banken betrieben Rasterfahndung.

Soforthilfe beantragt – nun wegen Subventionsbetrugs von der Polizei vorgeladen. So (und noch viel schlimmer!) ging es nicht nur wie beispielhaft dem Leipziger Veranstaltungstechniker Sebastian Groschopp, wie der Verband der Gründer und Selbständigen Deutschlands (VGSD) in seiner Aussendung meldet. “Sie werden jetzt mit Instrumenten verfolgt, die eigentlich für Terroristen und kriminelle Banden geschaffen wurden und so zum zweiten Mal Opfer der Corona-Krise”, so der Verband.

Man kann es kaum glauben, was sich da Bürokratie und Politik gegenüber den kleinen Selbständigen und Soloselbständigen leisten. Im Bericht vom VGSD heißt es weiter: “Auf unsere Anfrage hin hat die Financial Intelligence Unit (FIU) des Zoll erklärt, dass bis Mitte Oktober 8.200 Meldungen mit Hinweisen auf betrügerisches Erlangen von Corona-Soforthilfe bei ihr eingegangen sind.

Die Betroffenen, die sich bisher bei uns gemeldet haben, kommen aus dem ganzen Bundesgebiet und den unterschiedlichsten Branchen: Neben Veranstaltungsdienstleistern ist auch ein IT-Experte, ein Trainingsanbieter, eine Schneiderin, ein kleines Reinigungsunternehmen und ein Mobilfunkladen dabei.

Die “Vergehen”

Ihre jeweiligen „Vergehen“ (soweit Akteneinsicht gewährt wurde):

  • Der Kontokorrentkredit wurde nicht voll ausgeschöpft. (War zu keinem Zeitpunkt Voraussetzung für Soforthilfe.)
  • Die Firmenanschrift ist mit der Privatadresse identisch. (Die Mehrzahl der Soloselbstständigen arbeitet von zuhause, beim Kunden oder am Veranstaltungsort.)
  • Es wurden auf Empfehlung der Antragssteller zwei Mitarbeiter angegeben, wobei es sich um die beiden Gründer handelt und nicht um Angestellte. (Für die Förderhöhe machte dies keinen Unterschied.)
  • Nachdem es keine Eingangsbestätigung über den ersten Antrag gab und er im Computersystem nicht auffindbar war, wurde er auf Empfehlung der Bearbeiterin vom Antragssteller nochmals eingereicht.
    Der erste Antrag wurde dann doch bearbeitet und (doppelt) ausgezahlt, worauf der Antragsteller per E-Mail und Telefon nachweisbar aufmerksam machte und um Anweisungen zur Rückzahlung bat.
  • Der Antragsteller hatte einen Nebenjob, wobei die Selbstständigkeit jedoch gemessen an der Höhe des Einkommens stets im Vordergrund stand.
  • Der Antragsteller war im Vorjahr auf Druck des Auftraggebers zeitweise in Arbeitnehmerüberlassung beim Kunden eingesetzt, aufgrund der bestehenden Rechtsunsicherheit (Gefahr von Scheinselbstständigkeit).

Die “Beamtshandlung”

Statt dass in solchen Fällen die Antragsbehörde informiert wurde und sich den Sachverhalt vom Antragsteller erläutern ließ, erlebten die Betroffenen nun eine oder mehrere der folgenden Maßnahmen:

  • Vorladung der Polizei zu Vernehmung
  • 7 Uhr morgens Durchsuchung von Haus- und Büroräumen mit zehn Beamten
  • Strafbefehle von typischerweise 3.000 Euro (z.B. 600 x 50 Euro Tagessatz)
  • Alle Konten wochenlang gesperrt, bis hin zu den Sparkonten der Kinder

Insbesondere die Sperrung der Konten trifft die Betroffenen unmittelbar sehr hart und unmittelbar:

  • Sie bekommen plötzlich am Automaten kein Geld mehr, müssen sich für das Nötigste Geld von Nachbarn, Freunden und Familie ausleihen
  • Müssen ggf. ihren Laden schließen, weil sie keine Kartenzahlungen von Kunden annehmen können
  • Können offene Rechnungen von Lieferanten usw. nicht bezahlen.

Die Sperrung kann dabei viele Wochen andauern, schon allein aufgrund der langen Bearbeitungszeiten bei den Staatsanwaltschaften. Extrem geschäftsschädigend ist auch eine Durchsuchung, die ja regelmäßig unter entsprechender Anteilnahme von Wohnungs- und Geschäfts-Nachbarn erfolgt.

In einem Fall besteht die Angst, dass die Antragstellerin, alleinerziehende Mutter, nun ins Gefängnis muss. Auch die Kosten für einen in einer solchen Situation dringend benötigen Anwalt stellen für viele Betroffene eine Herausforderung dar.

Angeschwärzt von der eigenen Bank bzw. Sparkasse

Besonders verbittert hat dabei viele, dass es regelmäßig ihre eigene Bank ist, bei der sie teilweise über 20 Jahre Kunde sind, die sie bei der Staatsanwaltschaft wegen Betrugsverdachts angezeigt hat.

Durch §43 Geldwäschegesetz sind bestimmte Institutionen wie Banken nämlich verpflichtet, Transaktionen im Zusammenhang mit Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung an die FIU zu melden. Das Bundesfinanzministerium kann per Rechtsverordnung die zu meldenden Sachverhalte näher bestimmen. Genau dies scheint das Ministerium von Olaf Scholz im Frühjahr in Hinblick auf die Soforthilfe getan zu haben.

Banken haben Rasterfahndung betrieben

Die Banken und andere Verpflichteten begannen daraufhin offenbar in großer Zahl nicht Terror- und Geldwäscheverdächtige, sondern Soloselbstständige und Kleinunternehmern an die FIU zu melden und parallel bei der lokalen Polizei bzw. Staatsanwaltschaft wegen Betrugs anzuzeigen.

Genügt die Staatsanwaltschaft ihrer Sorgfaltspflicht?

Auch auf der Ebene der Polizei und Staatsanwaltschaft stellt sich die Frage, ob hier sorgfältig und verhältnismäßig vorgegangen wird. Warum hat der Staatsanwalt nicht vorab mit einem Anruf geprüft, ob die Ausschöpfung des Kontokorrentkredits eine Fördervoraussetzung war oder sich erkundigt, ob die Übereinstimmung von Privat- und Geschäftsadresse bei Soloselbstständigen einen Betrugsverdacht begründet?

Normalerweise sieht die Strafprozessordnung in § 33 die „Gewährung rechtlichen Gehörs vor einer Entscheidung“ vor. Bei einer Durchsuchung beruft man sich auf Absatz (4), wonach kein Gehör gegeben werden muss, wenn die vorherige Anhörung den Zweck der Anordnung (Beschlagnahme belastenden Materials) gefährden würde. „Ohne vorherige Anhörung (…) aufgrund der bisherigen Ermittlungen, insbesondere den Angaben des meldenden Kreditinstituts“ wird dann ein Tatverdacht konstruiert.

In einem konkreten Beschluss heißt es dann weiter: „zu einem nicht näher feststellbaren Zeitpunkt … kamen die beiden Beschuldigten an einem nicht näher bekannten Ort, vermutlich ihrer Wohnanschrift … dahingehend überein, dass sie in bewusstem und gewolltem Zusammenwirken …“

Handelt es sich hier um eine kriminelle Vereinigung, die den Zusammenbruch der Regierung plant oder um ein junges Paar, das sich erst vor kurzem selbstständig machte?”

Kann man einer selbstständigen Reinigungskraft oder Schneiderin, die über diese Ressourcen nicht verfügte, vorwerfen, dass sie sich auf die großzügigen Versprechen von Politikern verließ und auch die Auskunft: „Füllen Sie einfach den Antrag wahrheitsgemäß aus, schlimmstenfalls erhalten Sie keine Förderung oder müssen einen Teil des Betrags zurückzahlen, wenn Ihr Geschäft am Ende doch besser gelaufen ist als gedacht“?”

Auf der einen Seite verabsäumt es der Staat tatsächliche Terroristen – meist islamistische – zu verfolgen, dingfest zu machen und auszuweisen, ja lässt viele dem islamistischen Terrorismus nahestehende Organisationen nach Belieben schalten und walten, subventioniert sie sogar und lässt durch die Politik der Offenen Grenzen islamistische Terroristen bzw Personen, die dem Islamismus sehr nahe stehen, rein.

Auf der anderen Seite werden unbescholtene Bürger, Selbständige unter Anwendung von Gesetzen, die gegen Terror und Organisierte Kriminalität gedacht sind, drangsaliert und absehbar in ihrer Existenz vernichtet. Der Standort Deutschland wird durch die Politik vernichtet und zum Rückzuckgebiet für islamistische Terroristen aller Richtungen. Über die Gründe muss man rätseln.

Quelle/Sender (gekürzt): VGSD e.V.