Vielen gut in Erinnerung ist der 17. Mai 2019 als der Bundestag seine “klare” Absage an die antisemitische Bewegung BDS beschloss. Der Jubel war groß. Ein Jahr und ein aktuelles Gutachten des Wissenschaftlichen Dienstes des Bundestages später kehrt Ernüchterung ein.
Die Kampfansage des Bundestages sei eine bloße politische Willensbekundung des Bundestages, aber ohne rechtliche Bindung, so kann man den Befund des Wissenschaftliches Dienstes des Bundestages vom 21.12.2020 zusammenfassen..
Der Dienst schreibt: “Der hier betrachtete Beschluss des Bundestages vom 17. Mai 2019 ist als schlichter Parlamentsbeschluss zu bewerten. Er ist nicht auf der Basis einer spezifischen rechtlichen Regelung ergangen und hat daher keine rechtliche Bindungswirkung für andere Staatsorgane. Der Beschluss stellt eine politische Meinungsäußerung im Rahmen einer kontroversen Debatte dar.”
Schon der letzte Teil läßt schlucken und ahnen, wohin die Reise geht: BDS-Argumente werden hier auf Augenhöhe verhandelt.
Rechtlich betrachtet, ist der Beschluss nahe Null wert. Es hat zwar hohes politisches Gewicht, aber rechtlich ist er ein Federgewicht. Aber auch dieses politische Gewicht beginnt sich rasant in Luft aufzulösen, indem jene “deutsche Kulturelite”, die durch den deutschen Staat vorrangig finanziert wird, für die BDS und gegen den Beschluss des Deutschen Bundestages anhaltend mit großer Intensität mobil macht.
Dies hat dieser “deutschen Elite” auch schließlich einen Eintrag in der Liste der 10 weltweit schlimmsten antisemitischen Vorfälle 2020, die vom Simon Wiesenthal Center erstellt wird, eingetragen, wie hier und hier kommentierend berichtet.
Der Wissenschaftliche Dienst schreibt in seinem Gutachten vom 21. Dezember 2020: “Durch den Beschluss werden daher Kommunen nicht verpflichtet, Einzelpersonen oder Organisationen, die der BDS-Bewegung nahestehen und diese unterstützen, die Nutzung öffentlicher Räumezu untersagen. Der Beschluss des Deutschen Bundestages stellt keine Rechtsgrundlage für Entscheidungen dar, durch die Auftritte von Einzelpersonen in öffentlichen Räumen oder mit öffentlichen Mitteln geförderte Veranstaltungen untersagt werden können. Solche Entscheidungen bedürfenstets einer Rechtsgrundlage im Einzelfall.“
Täuschung jüdischer Organisationen
Viele sind so, aus unterschiedlichen Motiven und Gründen, der Täuschung und der Selbsttäuschung erlegen. Der Korrespondent Eldad Beck von der israelischen Tageszeitung “Israel Hayom” für EU-Europa in Berlin findet so auch klare und zutreffende Worte.
In seinem Kommentar mit dem Titel , der hier wohl nicht weiter erklärt werden muss, “How Germany tricked Jewish organizations worldwide” benennt Beck eine weitere wohl politisch verherrende Konsequenz.
Durch die Position des Wissenschaftlichen Dienstes werde Antisemitismus implizit zu einer bloßen “politischen Meinung” deklariert, die in Konsequenz durch das Grundgesetz (GG) gedeckt sei. Und damit auch politisch ein Tor öffnet für die Leugnung bzw Relativierung der Schoa.
So führt Beck aus: “Durch die indirekte Zustimmung des Wissenschaftlichen Dienstes des Bundestages ist der Antisemitismus in Deutschland Teil der Meinungsfreiheit geworden.” und resümiert: “Und so gelang den deutschen Behörden ein genialer Schachzug: Einerseits präsentierten sie sich als Vorreiter im Kampf gegen Antisemitismus und die De-Legitimierung Israels, andererseits entbehrt ihre Entscheidung jeglicher praktischer Fähigkeit, die antisemitische Boykottbewegung zu bekämpfen. (Anm. Übersetzungen von Redaktion. Im Zweifelsfall gilt der englische Originaltext als autoritativ).
Antisemitismus und Leugnung der Schoa bloße Meinung und zulässig?
Der Wissenschaftliche Dienst macht die Ausgangsposition wiederholt klar: “Schlichte Parlamentsbeschlüsse allein können keine Rechtsgrundlage für grundrechtseinschränkende Entscheidungen darstellen.“
Und der Wissenschaftliche Dienst führt schließlich das zweite Argument erläuternd ein, wonach Antisemitismus eben bloß eine Meinung sei: “Zwar verstoßen auf antisemitischen Vorstellungen beruhende politische Konzepte wegen ihrer zweifelsfrei bestehenden Unvereinbarkeit mit der Menschenwürde (Art. 1 Abs. 1 GG) gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung.(22) Der Schutzbereich der Meinungsfreiheit umfasst aber auch Äußerungen, die extremistisch, rassistisch oder antisemitisch sind.“
Womit der Wissenschaftliche Dienst des Bundestages zum Schluß kommt: “Ein Nutzungsausschluss von BDS-nahen Personen oder Gruppen allein wegen zu erwartender unerwünschter Meinungsäußerungen ist daher mit Art. 5 Abs. 1 GG unvereinbar.(28) Insbesondere stellt auch der Beschluss des Deutschen Bundestages vom 17. Mai 2019 – wie oben dargelegt – keine Grundlage dar, die eine solche Einschränkung rechtfertigen könnte.”, weil eben Antisemitismus nur eine Meinung sei.
Dies kann schließlich politisch dahingehend weitergeführt werden, dass die Leugnung bzw Relativierung des Holocausts, der Schoah, lediglich eine Meinung darstelle, denn ohne Zweifel stellt die Leugnung bzw Relativierung der Schoa Teil des Antisemitismus, besonders von rechtsextremer und islamistischer Seite aber auch aus der Mitte heraus, dar. Künftige Anwälte von Holocaust- und Schoaleugner und Verharmloser werden sich genau u.a. auf dieses Gutachten des Wissenschaftlichen Dienstes des Bundestages stützen.
Schaden für Wirtschaft und Wissenschaft
Was bleibt? Wieder einmal wurde man getäuscht. Deutschland ist nicht glaubwürdig in seinem Kampf gegen Antisemitismus. Er besteht nur auf dem Papier und das nicht einmal sehr klar und eindeutig, wie der aktuelle Bundestagsbeschluss in Sachen BDS zeigt. Der Kampf ist kein Kampf. Weite Teile Deutschlands “Politbürokratie und Eliten” sind Meister der Heuchelei und des Vortäuschens.
Alternativ kann man auch annehmen, dass der Bundestag schlicht nicht gewußt habe, was er da so beschloß und ihm nicht klar war, dass sein Beschluß gar nicht rechtlich bindend sei. Aber auch dies wäre keine beruhigende Botschaft. Ganz im Gegenteil. Von Kampf ganz zu schweigen.
Die Glaubwürdigkeit Deutschlands wurde durch den Bundestag und der kulturpolitischen “deutschen Elite” einmal mehr gegen die Wand gefahren, was die Grundlagen für wirtschaftliche und wissenschaftliche Kooperationen zwischen Israel und Deutschland einmal mehr beschädigt. Irgendwann wird der Krug brechen. Und es wird die deutsche “Politbürokratie und Eliten” die Schuld dafür tragen.