Bitkom zur Entscheidung des Bundeskartellamts zu Facebook: Es trifft die kleinen Verlage

Man wundert sich immer wieder in politischen Kreisen, warum man kein deutsches Facebook, Amazon oder Google hat. Und jedesmal geben Gerichts- und Behördenentscheidung dafür Erklärung ab, die eben jene Gesetze, die diese erstaunten Politiker geschaffen haben, ausführen. Das Ach und Weh ist groß und man kann dann wahlweise als Erklärung sich wählen: Inkompetenz oder abgefeimtes Kartenspiel, um eben solche Global Player zu verhindern und deutsche Sonderwege durchzusetzen. Regelmäßig beschädigt man aber damit seine eigene Plattformökomoie und digitale Wirtschaft.

Diesmal das Bundeskartellamt mit seiner Entscheidung über Facebook. Dem Bundeskartellamt kann man als solches nur wenig Vorwürfe machen, denn es agiert letztlich auf bestehenden, beschlossenen Gesetze.

BITKOM macht die Misere deutlich: „Die heutige Entscheidung des Bundeskartellamts zu Facebook sehen wir sehr kritisch. Einmal mehr wird der Versuch, eine große Plattform zu regulieren, vor allem negative Auswirkungen auf andere, kleinere Unternehmen, Verlage, Blogger und die Internet-Nutzer haben. So profitieren von Like-Buttons weniger die Unternehmen des Facebook-Konzerns, als vielmehr die zahlreichen Betreiber von Webseiten, die ihre Angebote mit Like-Buttons einer breiten Öffentlichkeit bekannt machen. Die heutige Entscheidung reiht sich damit ein in eine Serie zweifelhafter Maßnahmen vom NetzDG bis zu Upload-Filtern, die durchgängig auf die Großen zielen und am Ende vor allem die Kleinen treffen. Es wird höchste Zeit, dass die Politik diesen Ansatz hinterfragt.

Noch ärgerlicher ist, dass Deutschland einmal mehr einen nationalen Sonderweg abseits der EU einschlägt, wie auch bei den Fragen Energie oder Migration. Hier spaltet Deutschland regelmässig Europa mit seinen nationalen Sonderwegen, wo andere EU-Staaten in Geiselhaft gesetzt sind, wollen sie nicht grundsätzlich die EU sprengen. Der Austritt Großbritanniens kann man als Folge dieser immer häufiger auftretenden Ambition Deutschlands zum nationalen Sonderweg verstehen. Sonderwege, die Deutschland auch aufgrund seiner wirtschaftlichen Dominanz durchzusetzen vermag.

So ist der Befund von BITKOM Hauptgeschäftsführer Bernhard Rohleder zutreffend, wenn er eben diesen Sonderweg moniert: “Die Kartellamtsentscheidung etabliert darüber hinaus ein nationales Datensonderrecht und verstößt damit gegen den Geist der Datenschutz-Grundverordnung. Deren Ziel ist es, gleiche Datenschutzstandards für die gesamte EU zu schaffen. Die DSGVO sieht vor, dass datenschutzrechtliche Entscheidungen nicht von nationalen Wettbewerbsbehörden getroffen werden, sondern von den dafür zuständigen Datenschutz-Aufsichtsbehörden, die untereinander in einem engen EU-weiten Austausch stehen.