Neue Grundsteuer: Sie entlastet Villen und belastet Plattenbauten

Hintergrund ist das Urteil des Bundesverfassungsgerichtshofes, der die bisherige Gesetzeslage zum Grundsteuerrecht als verfassugswidrig beurteilt und die Politik angehalten sei, bis Ende des Jahres ein neues Gesetz für die Grundsteuer vorzulegen, anderenfalls wird das bestehende als verfassungswidrig aufgehoben.

Vor diesem Hintergrund hat das Parlament ein neues Gesetz entwickelt, was aber in einem aktuellen Gutachten des Wissenschaftlichen Dienstes des Bundestages vom 17. Oktober d.J. massiv kritisiert wird und man verfassungsrechtliche Bedenken vorträgt. Der Wissenschaftliche Dienst stellt fest:

“Hey geht in ihrer Stellungnahme jedoch davon aus, dass der Bestimmtheitsgrundsatz nicht das alleinige Kriterium für die Verfassungsmäßigkeit der Grundsteuer ist. „Bestimmtheit reicht jedoch nicht für eine verfassungskonforme Typisierung. Die vorgesehenen Typisierungen und ihr Zusammenspiel führen nicht zu einer auch nur annähernd realitätsgerechten Wertermittlung. Dabei liegt das Problem nicht in der geringen Exaktheit, sondern darin, dass es systematisch zu ei-ner Unterbewertung hochwertiger Immobilien kommt, während geringwertige Immobilien zutreffend oder tendenziell sogar zu hoch bewertet werden. (Hervorhebung Redaktion GLOCALIST) Dadurch wirkt das vereinfachte Ertragswertverfahren regressiv. Dies liegt vor allem an der unzureichenden Lagedifferenzierung, obwohl gerade die Lage der entscheidende Faktor des Werts einer Immobilie ist.”

Die parlamentarische Staatssekretärin im Bundesfinanzministerium, Sarah Ryglewski (SPD), will dies nicht sehen und will am Entwurf festhalten. So wird es kommen, dass eine 100qm Wohnung in Marzahn in einem Plattenbau genauso bewertet wird wie eine Beletage in einer Villa in Dalem.

Das hat wenig mit sozialer Ausgewogenheit und Gerechtigkeit zu tun. Und hier tue sich auch eine Verfassungslücke auf, wie das Gutachten feststellt: “Denn verfassungsrechtlich problematisch wird die Bewertungsmethode erst durch die fehlerhafte Bewertung teurer Lagen zu günstigen Wohnlagen.”