Die Forschungsstelle für Energiewirtschaft berrechnete, welche Auswirkungen der laut Gesetzesentwurf geplante Mindestabstand von 1000 Metern zu kleineren Siedlungen auf das Windkraftpotenzial hätte.
“Um die Klimaziele zu erreichen, muss im Bereich der Erneuerbaren Energien vor allem die Windenergie stark ausgebaut werden”, so die etwas apodiktisch anmutende Annahme der Forschungsstelle. Freilich gibt es auch noch andere Wege, um die Klimaziele zu erreichen, wie massive Aufforstung bis hin Einführung von Wasserstoff-Verbrennungsmotoren oder Revitalisierung der Atomenergie.
“Die in einem aktuellen Gesetzesentwurf geplante 1000-Meter-Abstandsregelung zu Siedlungen, insbesondere die Annahme, dass mit einer Wohnsiedlung bereits eine Ansammlung von 5 Häusern gemeint ist, würde das Ziel, bis zum Jahr 2030 65 Prozent des Strombedarfs über Erneuerbare Energien zu decken, erheblich erschweren”, so der Schluß der Forschungstselle.
Nach einer aktuellen Auswertung der FfE stehen aktuell rund 50 % der Windenergieanlagen mit einem Abstand weniger als 1.000 m von der nächsten Siedlung mit mind. 3 – 6 Einwohnern entfernt. Das ausgewiesene Flächenpotenzial für Windenergie würde sich so um 20 %, im Süden sogar um 30 % reduzieren. In den Stadtstaaten und Sachsen reduziert sich das Potenzial gar um 70 bis 90 %. In den Flächenstaaten um 10 bis 35 %, so die Annahmen und Berechnungen.
Quelle:Forschungsstelle für Energiewirtschaft e.V.